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Wir decken eine große Vielfalt an deutsch juristischen Rechtsgebieten für in Deutschland als auch in den USA ansässige Firmen als auch Privatpersonen ab.
Besondere Kompetenz können wir im Firmengründungsrecht, einschließlich der Erstellung von Geschäftsführerverträgen, Shareholder Agreements, Asset Purchase Agreements sowohl für Deutschland, für England und als für die USA aufweisen.
Im Rahmen des Erb- und Familienrechts vertreten wir sowohl Deutsche als auch Nordamerikaner und U.S. amerikanische Staatsbürger, da wir uns auf das deutsche Erbrecht, einschließlich aller Nachlassangelegenheiten spezialisiert haben, um bei der Sicherstellung der Erbmasse sowohl in Deutschland als auch in den USA rechtlich behilflich sein zu können.
Im Rahmen des deutschen Familienrechts beraten wir Sie gern im Hinblick auf das deutsch-amerikanische Scheidungsrecht, das deutsch-amerikanische Sorgerecht, Kindesunterhaltrecht, Ehegattenunterhaltrecht, und der Erstellung von Ehegattenverträgen.
Wir fungieren auch als Legal Expert Witnesses.
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Mit zunehmender Globalisierung minimieren sich Ländergrenzen und der Drang in anderen Ländern seine Leistungen anzubieten verstärkt sich.
Viele deutsche Firmen gründen entweder selber eine Firma oder aber gehen eine Partnerschaft - Joint Venture - mit einer existierenden Firma in den USA ein. Da die Geflogenheiten, die Gesetze, die Art des Doing Business in den USA anders als in Deutschland ist, scheitern die neu gegründeten Firmen oder Joint Ventures oft schon nach einigen Jahren oder gar Monaten.
Der Deutsche bleibt meistens auf den Verlusten sitzen, da Amerikaner die Gründung einer LLC vorziehen. Eine LLC nach dem Recht der USA wird vom deutschen Fiskus nur unter engen Voraussetzungen als Körperschaft, so dass die Verluste in Deutschland geltend gemacht werden können, anerkannt.
Deshalb ist bei einer Firmenausweitung in die USA wichtig VOR Gründung der neuen Firma oder eines Joint Ventures in den USA die Gefahren, Risiken und Gelegenheiten zu analysieren und vorzubeugen.
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Als Immigrationsanwalt stellen wir zunächst die Frage: "Ist es Ihr Wunsch in den USA zu leben, zu studieren, zu arbeiten oder gar alt zu werden?"
Sollten Sie diese Frage mit "JA" beantworten, empfehlen wir Ihnen sich intensiv mit den Regeln des U.S. amerikanischen Immigrationsrechts zu beschäftigen.
Links, die zum Immigrationsrecht führen:
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Die Rechtsanwaltskanzlei PECHER hat sich auf das U.S. amerikanische Einwanderungsrecht, das deutsche Erbrecht und das deutsche Erbrechtsverfahren, die Erstellung internationaler Testamente, das deutsches Familien- und Scheidungsrecht, das deutsche Sorge- und Unterhaltsrecht, das deutsche Einwanderungsrecht, das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht, einschliesslich des deutschen Vertragsrecht und Vertragsüberprüfung spezialisiert. Wir stellen Expert Witness Service und rechtlichen Übersetzungsservice zur Verfügung.
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Our law firm is dedicated to assisting our clients and striving to understand their needs. Developing a long- term attorney-client relationship has been a hallmark of our law firm. The law firm's greatest assets are our people. Coming from a wide variety of schools, backgrounds and expertise our clients can always count on our attorneys to relate to their position. |
Wir vertreten örtlich und überörtlich ansässige Firmen als auch Personen in Verbindung mit dem deutschen und U.S. amerikanischen Einwanderungsrecht und anderen Business Transactions, wobei wir auf Standardimmigrations- als auch komplexe Immigrations- und Handels- und Gesellschaftsrechtsfragen uns konzentrieren.
Wir können besondere Kompetenzen im internationalen Recht, wie z.B. im internationalen Erbrecht als auch dem internationalen Familienrecht insbesondere sofern es Bezug zum deutschen Recht hat aufweisen, um die Lücke zwischen zwei unterschiedlichen Rechtssystemen zu schließen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Ausländerrecht und das Einwanderungsrecht der USA
Da wir uns im Rahmen unserer Tätigkeit auf alle Aspekte des internationalen Rechts spezialisiert haben, ist einer unserer Schwerpunkte das Ausländerrecht und das Einwanderungsrecht der USA (U.S. Immigration Law).
Das Einwanderungsrecht der USA beinhaltet die Beantragung und den Erhalt von Visen für den temporären Aufenthalt in den USA zum Studieren oder Arbeiten (Nonimmigrant Status), die Beantragung der Arbeitserlaubnis, die Beratung hinsichtlich notwendiger immigrationsrechtlicher Schritte bei gleichzeitiger Gründung eines Unternehmens in den USA und Beratung hinsichtlich des Transfers von multinationalen Arbeitnehmern und die Beantragung nötiger Ausnahmegenehmigungen (Waivern, z.B. dem J-1 Waiver).
Natürlich beantragen wir aufgrund verschiedenster Rechtsgrundlagen die Green Card für unsere Mandanten und bereiten die Unterlagen zur Teilnahme an der Green Card Lotterie vor. Gründung von Firmen und Schulungen
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Gründung von Firmen, wie z.B. die Gründung einer Corporation, einer Limited Liability Company, einer Partnership oder eines Joint Ventures nach dem Recht der USA und dem britischen Recht.
Bei der Gründung von Unternehmen im Ausland beraten wir ausführlich über die Vor- und Nachteile einer jeden Firmenform hinsichtlich bestimmter Haftungsbeschränkung, steuerrechtlicher Vor- und Nachteile, Geschäftsführungspflichten und was bei der Einstellung von Arbeitnehmern zu beachten ist.
Neben der Beratung und Bearbeitung von Einwanderungsanträgen bieten wir Schulungen im U.S. amerikanischen Einwanderungsrecht und im Firmen-gründungsrecht in den USA an.
Vollstreckung oder Durchsetzung deutscher Titel in den USA
Die Vollstreckung oder Durchsetzung von deutschen Titeln in den USA ist eine ganz besondere Rechtsmaterie. Eine wachsende Anzahl deutscher Bürger hat Forderungen gegen U.S. amerikanische Bürger und wissen nicht, wie Sie ihre Forderungen durchsetzen sollen, da der Schuldner sich zwischenzeitlich wieder in den USA befindet. Aufgrund unserer Kenntnis des U.S. amerikanischen Rechts, unserer Präsenz in den USA und unseres Netzwerkes von vertrauten Anwälten in den USA ist die Durchsetzung von deutschen Zahlungstiteln ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei.
Deutsches und internationales Erb- und Familienrecht
Besondere Kompetenz können wir sowohl im deutschen als auch im internationalen Erb- und Familienrecht aufweisen. D.h. falls Sie Grundbesitz, geldwerte Sachen, einen verstorbenen Verwandten oder einen "Ex" in den USA haben, dann kann die Regelung der damit zusammenhängenden Angelegenheiten oft sehr schwierig sein oder werden.
Z.B. ist sowohl das Unterhalts- als auch das Sorge- und Erbrecht in den USA Landesrecht bzw. Bundesstaatenrecht. D.h. jeder Bundesstaat wendet andere Gesetze und Auslegungsregeln an. Dies bedeutet für Sie, dass Sie im Rahmen einer erfolgsversprechenden Rechtsverfolgung besonders auf den Staat achten müssen, in dem die Rechtssache anhängig gemacht werden könnte. Wir helfen Ihnen durch den Staatenwirrwarr zu finden und können Sie umfänglich diesbezüglich beraten. |
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